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Anonym
Sehr gute Erfahrung von Anfang bis Ende. Alles war transparent, zuverlässig und deutlich unkomplizierter als erwartet. Man merkt, dass hier Wert auf einen guten Service gelegt wird. Ich würde den Anbieter jederzeit wieder nutzen.
Matthias
Jasmin Roeffs vom Lösungsraum Velbert Interessiert sich nicht für das Kindeswohl, nur für die Wünsche der Mutter
Martin Polak
Die eingesetzte Verfahrensbeiständin war zuständig für den Umgang der bei mir lebenden 12‑jährigen Tochter sowie der bei der Mutter lebenden 4‑jährigen Tochter. Die Mutter hatte ohne Zustimmung des Vaters die Kinder getrennt, indem sie mit der jüngeren Tochter in ein weit entferntes Dorf zu ihrem neuen Partner zog. Die Verfahrensbeiständin sollte eigentlich die Interessen beider Kinder vertreten. Wünsche der 12‑jährigen Tochter zum Umgang wurden jedoch nicht an das Gericht weitergegeben; stattdessen stellte sich die Beiständin offen gegen den geäußerten Kindeswillen. Auch positive Rückmeldungen der Lehrkräfte über die schulische und persönliche Entwicklung des Kindes, seitdem es beim Vater lebt, wurden dem Gericht nicht mitgeteilt. Dass die Mutter wiederholt gegen festgelegte Umgangszeiten verstieß, wurde von der Verfahrensbeiständin nicht beanstandet. Stattdessen nahm sie abwertende Formulierungen – etwa „egoistisch“ – in ihr Protokoll über den Vater, ohne diese später begründen zu können. In ihrer Empfehlung sprach sie sich dafür aus, dass der Vater das jüngere Kind nicht zu Hause, sondern nur für kurze Zeit auf der Straße des weit entfernten Wohnortes der Mutter treffen dürfe. Da dort im Winter keine Gastronomie geöffnet war, fanden die Treffen oft bei Kälte, Regen oder Schnee im Freien statt, was dazu führte, dass beide Kinder regelmäßig erkrankten. Vorliegende ärztliche Atteste wurden von der Beiständin nicht berücksichtigt. Auch dass die Mutter nicht versuchte, das fast vierjährige Kind trocken zu bekommen, blieb ohne Kritik. Den Vorschlag des Vaters, bei sich zu Hause mit dem Kind Töpfchentraining zu machen, lehnte sie ab. Erst nach einer gerichtlichen Entscheidung durfte der Vater das Kind zu sich nehmen – und das Kind lernte innerhalb weniger Besuche, selbstständig auf die Toilette zu gehen. Die ältere Tochter verweigerte schließlich jedes Gespräch mit der Verfahrensbeiständin, da sie sich von ihr nicht vertreten fühlte. Wer auf eine objektive Wahrnehmung der Kinderinteressen Wert legt, sollte darauf achten, dass eine andere Verfahrensbeiständin eingesetzt wird.
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Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.