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Anonym
Sehr gute Erfahrung von Anfang bis Ende. Alles war transparent, zuverlässig und deutlich unkomplizierter als erwartet. Man merkt, dass hier Wert auf einen guten Service gelegt wird. Ich würde den Anbieter jederzeit wieder nutzen.
Johann Mayer
Bei Beschwerden über die JVA Landshut wird von einem Dr. E... Oberregierungsrat kurz (2-3 Monate Wartezeit) eine Antwort auf die Beschwerde eingeholt und unkommentiert an die Beschwerdeführer übermittelt. Entweder besteht kein Interesse an einer ordentlichen Aufklärung oder es wird bewusst mit Lügen, falschen Anschuldigungen alles abgewendet. Dieser Fachmann hat natürlich den Vorteil - ohne Kläger kein Richter, wieso auch. So macht man Karriere bei der Justiz.
Kali Du
Das Mietrecht für Vermieter ist schon schlecht genug, aber die Richter hier sind mit Abstand das schlechteste was mir je begegnet ist, die Wahrheit interessiert hier keinen und man muss sich nicht wundern das es für Deutschland immer schlechter wird………
vonnie miller
Gehen nicht gegen Tierquälerei vor. Gerade ein Bericht in der TZ gelesen, dass sie eine abgemagerte Hündin zu ihrer Peinigerin zurück geschickt haben. Für was gibt es in Deutschland überhaupt eine Justiz. Justica würde sich bei euren Entscheidungen im Grabe drehen. Wirklich widerlich
Frustl Meier
Vater und Mutter kämpfen um das Umgangs- und Sorgerecht für den 9-jährigen Sohn. Obwohl das Sorgerecht normalerweise geteilt wird, erhält der Vater vom Familiengericht fast das gesamte alleinige Sorgerecht zugesprochen. Nach dem Residenzmodell lebt das Kind beim Vater, der es vornehmlich groß gezogen hat. Es besucht jedes zweite Wochenende die Mutter, die immer Vollzeit gearbeitet hat. Das Urteil basiert auf einem dreiteiligen Gutachten. Es bescheinigt der Mutter (u.a.) in hohem Maße Erziehungsunfähigkeit, weil sie das Kind kontinuierlich zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse (sog. Parentifizierung) psychisch missbraucht. So lässt die Mutter das Kind vor richterlichen und gutachterlichen Befragungen auswendig lernen, was es sagen soll, um eine enge Bindung an die Mutter zu suggerieren. Die Mutter geht vor das OLG. Was darf man von dem höheren Gericht erwarten? Dass es die Gründe für dieses – zumal in Bayern – höchst ungewöhnliche Urteil noch einmal genau prüft. Nicht so am OLG München. Der 16. Zivilsenat (Familiensenat) ignoriert in Person der Berichterstatterin P. das Gutachten als „zu alt“. Richterin P. bezieht sich dabei auf das Datum des 1. Teils des dreiteiligen Gutachtens vom 12.7.2020. Dass das Gutachten zwei weitere Teile hatte (vom 28.8.2020 und vom 16.12.2020), blieb ihr verborgen. Es kommt noch schlimmer. Richterin P. hat nicht nur das komplette Gutachten unbeachtet gelassen, sie hat nicht einmal die Urteilsbegründung der 1. Instanz gelesen. Denn dort stand explizit, dass die Gutachterin auf Bitten des Familiengerichts fünf Arbeitstage vor der endgültigen Formulierung des Urteils noch einmal eine 25-seitige Aktualisierung und Zusammenfassung vorgelegt hatte. Spätestens hier hätte Richterin P. auffallen müssen, dass dieses Gutachten hochaktuell war. Kein Blick in das Gutachten, kein Blick in die Urteilsbegründung. Auf welcher Basis entscheidet dann der 16. Zivilsenat ein Berufungsverfahren? Da ist ja noch die vorgeschriebene Einvernahme des 9-jährigen Kindes. Sie dauerte genau 11 Minuten. Der Bub konnte auswendig aufsagen, er wolle „von Donnerstag nach der Schule bis Montag Schulbeginn in der einen Woche und in der anderen Woche von Freitag nach der Schule bis Sonntag früh bei der Mama sein.“ In der Urteilsbegründung wird der 16. Zivilsenat später schreiben, er habe das Kind als „sehr authentisch“ wahrgenommen. Der 16. Zivilsenat des OLG München kippt die Entscheidung des Familiengerichts komplett. Das Umgangs-Modell, das der 9-jährige Sohn aufgesagt hat, wird fast wörtlich übernommen. Nur der Umgang mit der Mutter an den Vater-Wochenenden wird von Freitag bis Sonntag früh um einen Tag auf „Donnerstag bis Samstag 10 Uhr“ vorgeschoben. Dies wahre das Recht des Vaters, auch Wochenenden mit seinem Sohn verbringen zu können. Tatsächlich? Wahrt es das? Konkret heißt es doch: Der Vater ist zwar für den Großteil des Alltags zuständig, hat aber auf Jahre - außer in den Ferien - mit seinem Kind nur noch Teil-Wochenenden ab Samstag Mittag. Und die Folgen der OLG-Entscheidung? Ein Umgangsmodell ähnlich dem es OLG hatte es schon ganz am Anfang der Trennung gegeben. Damals musste der Sohn alle 4 bis 5 Tage das Zuhause wechseln. Die Familienrichterin hatte diesen Umgang nach wenigen Monaten gestoppt, nachdem die Gutachterin festgestellt hatte, dass das Kind durch das häufige Hin- und Hergehen schwer belastet sei und es sogar selbst als „schwierig“ empfinde. Der Umgang müsse Ruhe, Stabilität und Kontinuität zu sichern. Nach der neuen OLG-Entscheidung zum Umgang muss das Kind nun sogar alle 3 bis 4 Tage das Zuhause wechseln. Er muss donnerstags die Schulsachen für drei Tage Gymnasium mitschleppen, das geliebte Fußballspielen gibt er, weil der Vater ihn an den Wochenenden nicht mehr zu den Spielen begleiten kann. Der Sohn wird unkonzentriert und vergisst auch mal die Schultasche zu Hause. Er beißt sich die Fingernägel blutig und ist in wöchentlicher psychotherapeutischer Behandlung. Fazit: Ein kindsdiagnostisches Gutachten und das gut fundierte Urteil der Familienrichterin sind normalerweise eine gute Basis für eine Umgangsentscheidung, die sich ausschließlich am Kindswohl orientiert. Nicht so am OLG München. Hier sind die 20.000 Euro eines solchen Verfahrens schnell in den Sand gesetzt. Jedenfalls vor dem OLG München, seinem 16. Zivilsenat und einer Berichterstatterin P., deren richterliche Unabhängigkeit sie berechtigt, das komplette hochaktuelle Gutachten und die erstinstanzliche Urteilsbegründung vollständig zu ignorieren und sich stattdessen auf die elfminütige Befragung eines 9-jährigen Kindes zu stützen. Das spart natürlich natürlich viel Zeit und Arbeit ... Kollateralschäden inklusive.
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