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21 in den letzten 12 Monaten
Streamingdienst
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Jan Holzapfel
Ich habe einen Film ausgeliehen, der mich auf dem Postweg leider nie erreicht hat. Stattdessen erhielt ich Wochen später eine fehlerhafte System-Nachricht mit völlig falscher Namensanrede und falschen Filmdaten. Obwohl ich den Sachverhalt reklamierte, pocht der Anbieter auf eine angebliche, frühere Versand-E-Mail, die ich nie erhalten habe. Auf Basis dieser nicht zugegangenen E-Mail wird mir nun vorgeworfen, eine 5-tägige "Verlustmeldepflicht" aus den AGB versäumt zu haben. Es wird für eine Leistung, die ich nie erhalten habe, eine Schadenspauschale von 25,00 Euro gefordert oder alternativ verlangt, dass ich ein vorgefertigtes Dokument für die interne Schadensabwicklung des Unternehmens unterzeichne. Habe mich auf einen Film gefreut, diesen nie erhalten und zur Krönung wird mir mit Inkassobüro gedroht.
Guido
Insbesondere für seltene Filme außerhalb des Mainstream gut.
Ken
Gebucht hatte ich den Wunschfilmverleih für 6 Filme/Monat. Erhalten habe ich insgesamt zwei Sendungen mit je zwei Filmen. Bezahlt für 6 Filme, bekommen nur 4 Filme. Auf Nachfrage beruft sich videobuster auf die eigenen AGBs nachdenen sie Sendungen streichen können wenn die Filme auf der Wunschliste gerade nicht verfügbar sind. Insbesondere ist das nach meinen Erfahrungen bei neueren Filmen oder kurzen Wunschlisten öfter der Fall. Erstattung oder Nacherfüllung gibt es nicht. Aus "Kulanz" hat man mir 5 Eur gutgeschrieben falls ich weitere Pakete buchen würde, wovon ich derzeit absehe. Ist für mich auch nicht deutlich genug gekennzeichnet bei der Buchung steht "6 Filme pro Monat" und nicht "Bis zu 6 Filme pro Monat".
Eileen Schade
Wir sind sehr zufrieden und hatten noch nie Probleme mit Service und Angebot. Bitte weiter so.
Immo Sennewald
Nach Erhalt einer DVD und Bezahlung per Kreditkarte bekam ich eine E-Mail, dass meine "Zahlung nicht erfolgreich" gewesen sei. Daraufhin lud ich mein Konto bei Videobuster mit 10 €, teilte dies per E-Mail nebst Anlage des Zahlungsbelegs unter der entsprechenden Ticketnummer mit. Keine Antwort, stattdessen eine neue Aufforderung zu zahlen. Hotline dauernd belegt, zunächst weder Antwort auf meine Mails noch meine Ansage auf dem AB. Nach etlichen Versuchen und weiterer Zeiverschwendung verspricht eine Mitarbeiterin telefonisch, das Problem zu lösen. Kein Anlass die Dienste von Videobuster weiter zu nutzen.
Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Laut Impressum
Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II erreicht aktuell 2,7 von 5 Sternen aus 103 unabhängigen Bewertungen — Gesamturteil „Durchschnittlich“. Zur Einordnung: der Firmensitz (Juri-Gagarin-Ring 158, 99084 Erfurt, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Alle Stimmen bleiben öffentlich: erfahrungen.app löscht keine Bewertungen gegen Geld.
Kundinnen und Kunden bewerten Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II im Schnitt mit 2,7 von 5 Sternen („Durchschnittlich“) auf Basis von 103 Bewertungen. 21 davon stammen aus den letzten 12 Monaten.
Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II hat seinen Sitz in Juri-Gagarin-Ring 158, 99084 Erfurt, Deutschland. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Streamingdienst sind Fastspeed (4,8 von 5), Waoo (4,7 von 5), NOW TV (1,1 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
Nein. Das Profil von Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
Video Buster Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG II: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
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Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.