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Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht Erfahrungen

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Florian

Deutschland · 21. Juli 2026

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Wegzugsbesteuerung vermieden

Als letztes Jahr feststand, dass ich beruflich nach Singapur gehe, hatte ich ehrlich gesagt keine Ahnung, was da steuerlich auf mich zukommt. Klar, Singapur lockt mit niedrigen Steuern – aber dass Deutschland beim Wegzug erstmal die Hand aufhält, wusste ich nicht. Beim Einlesen bin ich darüber gestolpert, dass meine GmbH-Anteile beim Wegzug besteuert werden, als hätte ich sie verkauft (ohne dass ich einen Cent gesehen hätte!). Und weil Singapur kein EU-Land ist, gelten nochmal deutlich strengere Regeln als beim Umzug nach z. B. Österreich. Zum Glück wurde mir Herr Renger empfohlen, und zwar rechtzeitig – denn die Gestaltung muss stehen, bevor man Deutschland verlässt. Danach ist das Kind in den Brunnen gefallen. Herr Renger kannte sich mit der Konstellation Deutschland–Singapur richtig gut aus: das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern, das territoriale Steuersystem in Singapur, die Frage, wann man dort überhaupt als steuerlich ansässig gilt – zu allem hatte er fundierte Antworten. Er hat mir gleich im ersten Gespräch die Optionen erklärt, und zwar so, dass ich es auch als Nicht-Steuerexperte verstanden habe. Die Umsetzung lief parallel zur ganzen Umzugsvorbereitung – Employment Pass beantragen, Wohnung in Singapur suchen (eigenes Abenteuer bei den Mieten dort...), Abmeldung in Deutschland. Herr Renger hat mich die ganze Zeit auf dem Laufenden gehalten und auf meine (vielen) Nachfragen beantwortet. Er hat auch mitgedacht, was nach dem Umzug wichtig wird – etwa welche Nachweise das deutsche Finanzamt später sehen will. Am Ende: alles rechtzeitig vor dem Abflug unter Dach und Fach, Wegzugsbesteuerung komplett vermieden, sauber und rechtssicher. Nicht ganz billig, aber gemessen an dem, was auf dem Spiel stand, jeden Euro wert. Wer mit GmbH-Anteilen nach Singapur oder generell in einen Drittstaat zieht: frühzeitig kümmern und klare Empfehlung für Herrn Renger.

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21. Juli 2026

Wolfgang

Deutschland · 17. Mai 2026

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Steuern sparen mit der betrieblichen Altersversorgung im Ausland

Ich bin früher bei Vodafone in Ratingen als Führungskraft tätig gewesen und habe dadurch eine recht hohe betriebliche Altersversorgung angespart. Als Rentner wollte ich schauen, wie ich das steuerlich sinnvoll gestalten kann. Ein ehemaliger Kollege hat mich auf Herrn Renger aufmerksam gemacht. Er hat mir erklärt, warum Malta in meinem Fall besser ist als zum Beispiel Zypern. Auf Zypern zahlt man 5 % auf die Einmalauszahlung, aber in Malta gibt es eine Pauschalsteuer von nur 5.000 € – das ist bei meiner Versorgung ein deutlicher Unterschied. Meine Frau und ich sind nach Sliema gezogen und haben uns die Altersversorgung dort als Einmalbetrag auszahlen lassen. Wir wohnen derzeit noch hier, werden nach insgesamt anderthalb Jahren aber wieder zurückziehen. Zusätzlich hat er mich auf die neue Wegzugsbesteuerung für ETFs hingewiesen - das Thema hatte ich überhaupt nicht bedacht. Ohne diesen Hinweis wäre das eine böse Überraschung geworden. Die Beratung war klar und verständlich, ohne unnötiges Fachchinesisch. Ich kann Herrn Renger guten Gewissens weiterempfehlen.

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17. Mai 2026

Michael W

Deutschland · 1. Mai 2026

Verifizierte Bewertung

Gut beraten vor dem Wegzug

Ich bin dieses Jahr nach London gezogen und hatte durch meine GmbH-Beteiligung Sorge wegen der Wegzugsbesteuerung. Herr Renger hat sich die Situation in Ruhe angeschaut und verschiedene Gestaltungoptionen durchgespielt. Was sinnvoll ist, hängt eben sehr vom Einzelfall ab. Hilfreich war, dass er auch einen Überblick über das britische Steuerrecht hat, ua. durch sein Auslandsjahr in UK. Das FIG-Regime, das seit 2025 für neue Residenz interessante Möglichkeiten bietet, hatte er direkt auf dem Schirm und konnte erklären, wie man das von Anfang an in die Planung einbezieht. Hat mir wirklich geholfen, den Wegzug steuerlich vernünftig vorzubereiten.

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1. Mai 2026

Leon A.

Deutschland · 12. März 2026

Verifizierte Bewertung

Wegzugssteuer? Problem gelöst.

Dass man als GmbH-Gesellschafter bei einem Umzug ins Ausland die Wegzugsbesteuerung am Hals hat, weiß man ja mittlerweile. Die Frage ist: Wie kommt man da legal drum rum? Bin über Linkedin auf Stefan Renger gestoßen. Er hat sich meine Situation genau angeschaut und mir verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt – auf meinen Fall zugeschnitten, kein Standardprogramm. Er erklärt so, dass man es auch ohne Steuerrecht-Studium versteht, und sagt klar, was geht und was nicht. Hatte auch Sachen auf dem Schirm, an die ich nie gedacht hätte. Einziges Manko: Lief alles per Videocall – wer lieber persönlich vor Ort sitzt, muss sich damit anfreunden. Wer GmbH-Anteile hält und ins Ausland will: Auf der Website kann man kurzfristig einen Termin buchen. Lohnt sich.

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12. März 2026

Kristin

Deutschland · 5. Juli 2025

Verifizierte Bewertung

Kompetente Begleitung beim Zuzug in die Schweiz

Ich habe die Kanzlei beauftragt, mich bei meinem berufsbedingten Zuzug von Deutschland in die Schweiz steuerlich zu beraten. Im Zentrum stand dabei die für mich sehr unübersichtliche und potenziell kostspielige Thematik der Wegzugsbesteuerung für meine deutschen GmbH-Anteile. Was die Beratung aussergewöhnlich gemacht hat: Stefan Renger hat mein Anliegen nicht nur verstanden, sondern eine wirklich strategische und weitsichtige Lösung erarbeitet. Es ging nicht darum, einfach ein Gesuch um Stundung einzureichen. Besonders wertvoll war die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Beratung ging weit über das Übliche hinaus und lieferte konkrete Handlungsempfehlungen, welche wir dann gemeinsam umgesetzt haben. Das Resultat war schlussendlich genau wie erhofft und ich konnte eine bedeutende Steuerzahlung umgehen. Dafür bin ich ausserordentlich dankbar. Was man verbessern könnte: Die Kommunikation verlief teilweise etwas harzig. Auf manche Mails musste ich einige Tage warten und gelegentlich von mir aus nach dem Stand der Dinge fragen. Dies ist angesichts der hohen Auslastung der Kanzlei nachvollziehbar, hätte den Prozess für mich als Klient aber noch etwas runder gestaltet. Das Wichtigste ist aber das Resultat und dieses war erstklassig. Die fachliche Beratung zur Wegzugsbesteuerung war ihr Geld mehr als wert und hat mir schlussendlich ein Mehrfaches eingespart. Ich bin sehr zufrieden und kann Stefan Renger für diese spezifische Fragestellung wärmstens weiterempfehlen.

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5. Juli 2025

Die Akte

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Häufige Fragen zu Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Ist Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht seriös?

Für Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht liegen bisher 8 öffentliche Bewertungen vor (4,7 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: Unternehmenssitz: Deutschland. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.

Welche Alternativen zu Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht gibt es?

Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Steuerberater sind TaxDown (3,7 von 5), TAX2U (4,8 von 5), Expatfile - US Expat Taxes Made Simple (4,4 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.

Ist das Profil von Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht beansprucht?

Nein. Das Profil von Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.

Antwortet Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht auf Bewertungen?

Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.

Kann Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht negative Bewertungen löschen lassen?

Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.

Wo ist Stefan Renger, Fachberater für Internationales Steuerrecht im Handelsregister eingetragen?

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