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Immobilienagenturotto-lemke-immobilien.de
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Immobilienagentur
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Martin Detmer
Im letzten Jahr fehlerhafte Nebenkostenabrechnung, in diesem Jahr verspätete Rückzahlung der Kaution und nicht verhältnismäßiger Einbehalt eines Teils der Kaution.
Walther S
Wir sind gewechselt. Bisher nur gute Erfahrungen.
Antonia Theobald
Kann ich leider überhaupt nicht weiterempfehlen. Sehr unfreundliches Personal, nicht kompetent. Auf Hilfe kann man ewig warten, da passiert nichts!
Sebastian Pollzien
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail möchten wir erneut Bezug auf unsere Nachricht vom 20.02.2025 nehmen, auf die wir bislang leider keine Rückmeldung erhalten haben. Wir gehen davon aus, dass dies möglicherweise Ihrem Arbeitsaufkommen geschuldet ist, und möchten Sie daher noch einmal an unser offenes Anliegen erinnern. Sachverhalt: Am 23.01.2025 erhielten wir von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie mitteilten, dass Sie von der von uns hinterlegten Kaution in Höhe von 2.872,77 € einen Betrag von 250,00 € für die Betriebskostenabrechnung 2024 einbehalten. Am 11.02.2025 erhielten wir dann erneut ein Schreiben, in dem Sie – unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 23.01.2025 – einen Fehler in Ihrer bisherigen Abrechnung einräumten. Sie teilten uns mit, dass uns für die Jahre 2022 und 2023 aufgrund dieses Fehlers zu viel erstattet wurde, da die Heizkostenabrechnung zwar vorlag, jedoch nicht in die Berechnung einbezogen wurde. · Für das Jahr 2022 seien dies 1.236,23 € · Für das Jahr 2023 seien dies 970,04 € Diesen Betrag haben Sie ohne vorherige Rücksprache eigenmächtig mit unserer Kaution verrechnet und uns am Ende – aufgrund Ihres eigenen Fehlers – lediglich 416,50 € der Kaution zurückerstattet. Wir gehen davon aus, dass Ihnen dieser Fehler mittlerweile bewusst ist, möchten Sie aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihr Vorgehen rechtswidrig ist. Rechtliche Grundlage: Gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Die Abrechnung für das Jahr 2022 wurde uns am 05.05.2023 fristgerecht zugestellt. Die nachträgliche Korrektur dieser Abrechnung erfolgte jedoch erst am 06.02.2025, also weit außerhalb der gesetzlichen Frist. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind Korrekturen zum Nachteil des Mieters nach Ablauf der 12-monatigen Frist unzulässig. Hierzu hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: „Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass für Mieter endgültige Rechtssicherheit erst ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode eintritt. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Nachforderungen oder Korrekturen zum Nachteil des Mieters unzulässig. Umgekehrt tritt für den Vermieter erst Rechtssicherheit ein, wenn der Mieter nicht spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen erhoben hat.“ Quelle: Mieterbund Darmstadt Das bedeutet konkret: · Ihre ursprüngliche Abrechnung vom 05.05.2023 war rechtlich bindend. · Eine nachträgliche Korrektur hätte spätestens bis Mai 2024 erfolgen müssen. · Die Korrektur im Februar 2025 ist damit unwirksam und kann keine rechtlichen Forderungen mehr begründen. · Ein Einbehalt unserer Kaution unter Verweis auf diese Korrektur ist somit rechtswidrig. Auch der BGH bestätigt diese Auffassung in seinem Urteil vom 17.11.2004, Az. VIII ZR 115/04: BGH-Urteil nachlesen Ihre Korrektur ist lediglich für das Abrechnungsjahr 2023 zulässig. Für das Jahr 2022 ist die Abrechnung jedoch rechtskräftig abgeschlossen, und eine nachträgliche Änderung ist unzulässig. Daher fordern wir Sie hiermit, den unrechtmäßig einbehaltenen Betrag von 1.236,23 € unverzüglich auf das Ihnen vorliegende Konto zu überweisen. Wir setzen Ihnen hierzu eine Frist von 10 Tagen ab Zugang dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Nachtrag: Heute, am 05.03.2025, teilten Sie mir per Mail mit, dass Sie nach wie vor "anderer Auffassung" sein. Gibt es im deutschen Recht um Auffassungen oder das Gesetz? Wenn Sie meine Mail gelesen hätten, Fristen sowie Daten beachten würden, wüssten Sie, dass sie die Verantwortung tragen müssten und das Recht nicht auf Ihrer Seite ist. Der Fehler liegt in ihrer Verantwortung und wenn ich mir so Bewertungen von Ihnen anschaue, schleicht sich der Verdacht ein, dass ich kein Einzelfall bin. Wäre nett, wenn Sie mal Bezug auf die Rechtsprechung nehmen würden, statt Mails mit Aussagen wie "wir sind anderer Auffassung" zu beantworten oder mich an Ihren Anwalt zu verweisen.
Hi
Die Mitarbeiter benehmen sich wie im Kindergarten. Keine Vernünftige Auskunft über Objekte. Schrecklich!
Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Laut Impressum
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Für Otto Lemke Immobilien, Hamburg liegen bisher 10 öffentliche Bewertungen vor (2,1 von 5) — für ein abschließendes Urteil ist die Datenlage noch dünn. Zur Einordnung: der Firmensitz (Hamburger Straße 132, 22083 Hamburg, Deutschland) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Prüfen Sie zusätzlich Impressum und Vertragsbedingungen.
Otto Lemke Immobilien, Hamburg hat seinen Sitz in Hamburger Straße 132, 22083 Hamburg, Deutschland. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Immobilienagentur sind Tempocasa (4,6 von 5), Pabst Und Cie (4,3 von 5), PADSABROAD LTD (4,8 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
Nein. Das Profil von Otto Lemke Immobilien, Hamburg ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Otto Lemke Immobilien, Hamburg hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
Otto Lemke Immobilien, Hamburg: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
Öffentliche Registerdaten zu Otto Lemke Immobilien, Hamburg (Hamburg) liegen vor.
Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.