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Mangelhaft · von 5 Sternen
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Mangelhaft · von 5 Sternen
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75 in den letzten 12 Monaten
Supermarkt
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Jay Low
Aufregen ist ungesund. Provokant. Unnötig Toxisch. Machtgeil. Dominant. Schlampig. Passiv aggressiv. Feindseelig. Abwertend. Fremd. KÖRPERVERLETZUNG!!
Comologno
Il gerente della Lidl di Lugano Molino Nuovo è estremamente arrogante e scortese nei confronti dei clienti anziani. Meglio andare da Aldi dove si è trattati sempre bene.
Ocarina
Ich besuchte am 10. Juni 2026 die Filiale Lidl im Schöngrund 3, Winterthur. Beim ersten Bezahlversuch an der Kasse kam es zu Fehlversuchen; worauf die Kassiererin mir mitteilte, die Zahlung sei nicht erfolgt. Ich weigerte mich, nochmal zu zahlen und verlangte den Vorgesetzten. Darauf wurde alles nochmals getippt und dieses Mal gab es einen höheren Betrag von Fr. 74.31.Im Beisein vom Kassenchef und einer anderen Person wurde festgestellt das 1 Gurke und 1 Sack Erde im ersten Durchgang nicht erfasst wurden und dadurch der jetzige Betrag höher war. Zu Hause entdeckte ich das beide Zahlungen erfasst wurden . Beide Zahlungen erfolgten innert wenigen Minuten. Der Betrag Fr. 66.83 CHF um die Zeit 11:09:45, der Betrag von 74.31 CHF um 11:22:15 Zeit. Obwohl ich von der Kassiererin wie vom Kassenchef ausdrücklich darüber informiert wurde, dass die erste Zahlung nicht zustande gekommen sei! Dass die erste Transaktion entgegen dieser Auskunft dennoch belastet wurde, ist ausschliesslich auf einen internen technischen bzw. organisatorischen Fehler in der Filiale zurückzuführen. Ich habe mich mehrmals an den Kundenservice gewandt, um die doppelte Belastung zu klären und die Rückerstattung des zu Unrecht abgebuchten Betrags zu verlangen! Nichts ist passiert, so habe ich mich im August an den Anwalt gewandt, worauf schnell eine Antwort vom Senior Legal & Compliance Manager Lidl erfolgte! Nach interner Überprüfung anhand der eingereichten Belege bestätigen wir, dass es am 10. Juni 2026 in unserer Filiale 127 in Winterthur zu einer Fehlbuchung kam. Die Forderung nach Übernahme der vorprozessualen Anwaltskosten weisen wir hingegen vollumfänglich zurück. Eine rechtliche Grundlage für die Tragung dieser Kosten besteht vorliegend nicht. Die erste Transaktion betrug CHF 66.83, die zweite CHF 74.31, da bei Letzterer zwei zusätzliche Artikel erfasst wurden. Es lag somit keine identische Doppelabbuchung vor, die für unseren Kundendienst im System sofort und zweifelsfrei als Fehler erkennbar gewesen wäre. Wegen einer Differenz von unter CHF 70.00 bei einem alltäglichen Einkaufsgeschäft sogleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist objektiv unverhältnismässig. Eine einfache Kontaktaufnahme der Kundin unter Beilegung der Belege hätte zur Klärung vollauf genügt. Der direkte Beizug eines Anwalts verletzt den Grundsatz der Schadensminderungspflicht; mangels adäquaten Kausalzusammenhangs besteht keine Ersatzpflicht für Anwaltskosten. Diese Antwort ist meines Erachtens eine Frechhheit! Der Vorgesetzte in Winterthur war ja informiert und die Kassenbelege wurden auch eingesandt! Hätte man alles geprüft, wäre der Fall schnell geklärt gewesen! Doch das absolute No-Gow war, das der Einkauf der Kundin hinter mir auch in meiner Lidl-App registriert wurde! Die lapidare Auskunft darauf war: Das kann passieren aber es wurde Ihnen ja nicht belastet. In Anbedracht des Erlebten denke ich, das die ganze Situation sehr Kundenunfreundlich war.
Patricia
Am Samstag Freudestrahlen 1kg Eis für Angebotspreis 1.99 ( an 2 Orten ausgestellt und im Prospekt) gekauft...dachte ich. Leider erst zu Hause festgestellt das ich 2x statt 1.99 3, 49 ( oder69) bezahlt. Da hätte ich 4 statt 2 bekommen.
Alessandra
Warum muss etwas Gutes immer verschlechtert werden ❓ Welchen Mehrwert bringen drei identische Coupons über Fr. 2.–, Fr. 3.– oder Fr. 5.–? Gleichzeitig gibt es keine Fr 10.– Coupons mehr. Das vermittelt den Eindruck, dass wir Kunden bewusst nicht mehr von höherwertigen Coupons profitieren sollen!! Aus diesem Grund vergebe ich nur 1 Stern. Sollte das Coupon-System wieder verbessert und Fr. 10.– Coupons eingeführt werden, passe ich meine Bewertung selbstverständlich entsprechend an.
Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Laut Impressum
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Lidl Schweiz erreicht aktuell 2,0 von 5 Sternen aus 234 unabhängigen Bewertungen — Gesamturteil „Mangelhaft“. Zur Einordnung: der Firmensitz (Dunantstrasse 14, 8570 Weinfelden, Schweiz) ist öffentlich dokumentiert, Kontaktdaten liegen offen. Alle Stimmen bleiben öffentlich: erfahrungen.app löscht keine Bewertungen gegen Geld.
Kundinnen und Kunden bewerten Lidl Schweiz im Schnitt mit 2,0 von 5 Sternen („Mangelhaft“) auf Basis von 234 Bewertungen. 75 davon stammen aus den letzten 12 Monaten.
Lidl Schweiz hat seinen Sitz in Dunantstrasse 14, 8570 Weinfelden, Schweiz. Die Angabe stammt aus öffentlichen Quellen und dem Impressum.
Die bestbewerteten Anbieter in der Branche Supermarkt sind Kaufland (3,5 von 5), Bilka (4,2 von 5), føtex (4,0 von 5). Das vollständige Ranking mit allen Anbietern finden Sie in der Branchenübersicht auf erfahrungen.app.
Nein. Das Profil von Lidl Schweiz ist öffentlich, aber nicht vom Unternehmen beansprucht. Deshalb kann Lidl Schweiz hier nicht auf Bewertungen antworten. Die Firma kann das Profil kostenlos beanspruchen.
Lidl Schweiz: Antwortet blitzschnell. Typische Antwortzeit unter 24 Stunden.
Nein. erfahrungen.app löscht, versteckt oder verkauft keine Bewertungen — auch nicht für verifizierte Unternehmen. Firmen können öffentlich antworten, aber Kritik bleibt stehen.
Öffentliche Registerdaten zu Lidl Schweiz (Weinfelden) sind über das Zefix einsehbar.
Auch nicht für Geld. Unclaimed ist fair. Claimed gibt das Mikrofon — nicht den Radiergummi.